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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Oliver Heindl Company GmbH  (Geschäftsinhaber Oliver Heindl Company GmbH, Bahnhofsweg 9, 90562 Heroldsberg nachfolgend in diesen AGB als Marke karaokeFUNTIME beannt) verbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Mieters oder Käufers haben keine Gültigkeit. Alle Mietgenstände bleiben Eigentum von karaokeFUNTIME. Bei Kauf Ware gilt der in diesen AGB benannte Eigentumsvorbehalt!


Angebote von karaokeFUNTIME sind stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Ausführung der Lieferung bzw. Abholung zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn karaokeFUNTIME sie schriftlich bestätigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug – ist karaokeFUNTIME berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.


Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Abholung im Lager und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden im Lager. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, so verlängert sich der Mietzeitpunkt bis zum tatsächlichen Abholzeitpunkt. Lieferzeit und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags bis 12.00 Uhr erfolgen.

Preise und Kautionen
Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Netto-Preise in Euro zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen auf Grund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. karaokeFUNTIME aktualisiert ihre Preislisten so oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert sie den Käufer und wartet vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab.

Kautionen werden dem Mieter nach Wiedereingang der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste der karaokeFUNTIME Veranstaltungstechnik fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.

Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird karaokeFUNTIME die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet.

Der Kunde haftet jedoch bei Rückgabe defekter Mietgegenstände maximal mit der gesamten Kaution. Darüber hinaus wird karaokeFUNTIME nur dann eine Gebühr erheben, wenn der Kunde die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B. wegen Diebstahl während des Ausleihzeitraumes) oder Gerätedefekte durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Der Kunde ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten.

Storno durch den Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Selbstabholung kann dies bis zum Zeitpunkt der Abholung der Mietgegenstände geschehen. Bei Lieferung von Mietgegenständen durch karaokeFUNTIME kann ein Storno bis zum Liefertag kostenfrei erfolgen. Erfolgt ein Storno durch den Kunden nach Lieferbeginn, wird der volle Mietpreis fällig. Es erfolgt in diesem Fall keine (auch nicht teilweise) Erstattung des Mietpreises.

Pflichten des Mieters
Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er haftet für aufkommende Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl (s. auch Punkt 3. Preise und Kautionen). Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.


Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsachen überwacht, hat der Vermieter die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere


1. kann der Vermieter die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.
2. Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen den Vermieter herzuleiten.

 

Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind karaokeFUNTIME unverzüglich nach Erhalt der Lieferung telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Geräte auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung an karaokeFUNTIME (per Telefon, Fax oder e-Mail) über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.


Für Schäden und Folgeschäden übernimmt karaokeFUNTIME keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:

Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B.
  1.) wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg
       oder beim Kunden,
  2.)wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern oder
  3.) wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Hinlieferung
  4.)Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes.
  5.)Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne.

Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu Lasten des Veranstalters.


Zahlungen

haben bar bei Abholung der Waren, per Vorausüberweisung zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten.

karaokeFUNTIME liefert Waren nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.  

 

Eigentumsvorbehalt                                                                                                         

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.                                                                                                                                                                                 

2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Gerätedurchsichten sowie Reparaturen durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Ist er hierzu nicht in der Lage so ist karaokeFUNTIME automatisch berechtigt jederzeit zum Schutze evt. Gewährleistungsansprüche aus Lieferverträgen gegenüber seinem Unternehmen diese durch eine formlose Ankündigung beim Käufer an sich zu nehmen und auch Dritten (weiteren Fachfirmen) zu solch einem Zwecke bis zum Ende der erforderlichen Arbeiten anzuvertrauen. In solch einem Falle dürfen zu solch einem Zwecke die aus einem Liefervertrag gelieferten Waren von karaokeFUNTIME in eigene Geschäftsräume oder die von Fachfirmen bis zum Ende der Wartung, Gerätedurchsicht oder Reparatur verbracht werden. Es Bedarf keiner gesonderten Genehmigung oder Freigabe durch den Käufer.        

 

3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages/Schlusszahlung (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.                                                                                                      

4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.                                                                                                                                                                                             

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Auf entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausdrücklich hinzuweisen, es sei denn, die Bedingungen sollen unter Kaufleuten gelten. Auf die Verkaufsbedingungen sollte spätestens mit der Auftragsbestätigung hingewiesen werden.

Sonstiges
Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass karaokeFUNTIME seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz von karaokeFUNTIME Bahnhofsweg 9 in 90562 Heroldsberg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand gilt Erlangen als vereinbart.

(AGB karaokeFUNTIME, Stand August 2011)

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